Wahlrechtsreform

Von den Überlegungen, ein Mehrheitswahlrecht einzuführen, wie sie etwa in http://derstandard.at/?url=/?id=2638464 geäußert wurden, halte ich nichts, aber auch gar nichts. Die Proponenten dieses Systems vergessen ganz darauf, dass die Verfassung eine "Gewaltenteilung" vorsieht. Das heißt, dass Exekutive und Legislative zwei verschiedene Gewalten sind. Warum muss die Regierung unbedingt die Mehrheit im Parlament haben? Das bedeutet doch nur, dass Exekutive und Legislative praktisch in einer Hand sind, was dem Geist der Verfassung widerspricht! Andererseits ist das Wählen von Listen mit der Vier-Prozent-Hürde zu überdenken; ein Personenwahlrecht, das auch Außenseitern Chancen gäbe, wäre begrüßenswert.

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