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Gegen aktive Sterbehilfe

Der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ verstößt gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilte der Verfassungsgerichtshof. Dazu der Präsident der Österreichischen Ärztekammer: Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer betont vor allem: „Keine Ärztin und kein Arzt darf bei diesem sensiblen Thema dazu gezwungen werden, gegen ihr oder sein Gewissen zu handeln und zur Tötung eines Menschen beizutragen. Auch dürfen keinesfalls einer Ärztin oder einem Arzt dadurch irgendwelche Nachteile entstehen, wenn sie oder er nicht an Sterbehilfe beteiligt sein will. Die individuelle Einschätzung steht für die Österreichische Ärztekammer außer Frage.“ Ich finde, der Präsident der Österreichischen Ärztekammer hat die richtigen Worte gefunden. Auch ich bin ein Gegner der aktiven Sterbehilfe. Sie widerspricht dem ärztlichen Berufsethos.